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Auszug Mutterschutzgesetz
§7 Stillzeit ![]()
Linkempfehlung:
Auszug Mutterschutzgesetz
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Während der gesamten Stillzeit können Sie sich jederzeit wieder an eine Hebamme wenden.
Sie wird Sie bei Anfangsschwierigkeiten und Problemen in der Stillzeit beraten.
Wir hoffen, dass das Stillen für Sie und Ihr Kind zu einer erfüllenden, positiven Erfahrung in Ihrem Leben wird.
Alle Einrichtungen, in den Entbindungen stattfinden und Neugeborene betreut werden, sollten folgende 10 Anforderungen erfüllen:
1. "Es liegen schriftliche Richtlinien zur Stillförderung vor, die dem gesamten Pflegepersonal in regelmäßigen Abständen nahegebracht werden."
2. "Das gesamte Mitarbeiterteam wird in Theorie und Praxis so geschult, dass es die Richtlinien zur Stillförderung mit Leben erfüllen kann."
3. "Alle schwangeren Frauen über die Vorteile und die Praxis des Stillens informieren."
4. "Es Müttern ermöglichen, ihr Kind innerhalb der ersten halben Stunde nach der Geburt anzulegen."
5. "Den Müttern das korrekte Anlegen zeigen und ihnen erklären, wie sie ihre Milchproduktion - auch im Falle einer Trennung von ihrem Kind - aufrechterhalten können."
6. "Neugeborenen Kindern weder Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zusätzlich zur Muttermilch geben, wenn es nicht aus gesundheitlichen Gründen angezeigt scheint."
7."Rooming-in praktizieren - Mutter und Kind dürfen Tag und Nacht zusammenzubleiben."
8. "Zum Stillen nach Bedarf ermuntern."
9. "Gestillten Kindern keinen Gummisauger oder Schnuller geben."
10."Die Entstehung von Stillgruppen fördern und Mütter bei der Entlassung aus der Klinik oder Entbindungseinrichtung mit diesen Gruppen in Kontakt bringen."