Weitere Informationen über gesetzliche Regelungen, Leistungen und vieles mehr erhalten Sie auf der Homepage des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ![]()
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an dieser Stelle möchten wir werdenden Eltern einen Überblick über die notwendigen Behördenwege in der Schwangerschaft und nach der Geburt geben.
Durch die Hebamme (bzw. Klinik) oder durch den Vater (Hausgeburt, Geburtshaus) erfolgt in der Regel die Geburtsanzeige innerhalb einer Woche nach der Geburt.
Sie benötigen:
Die Geburtsurkunde erhalten Sie von dem jeweiligen Standesamt des Geburtsortes.
Sie benötigen:
bzw. wenn nicht verheiratet:
Das Formular erhalten Sie von der Elterngeldstelle oder nach der Geburt von der Klinik bzw. der Hebamme.
Innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes muss der Antrag bei der Elterngeldstelle gestellt werden (das Elterngeld wird nur drei Monate rückwirkend gezahlt).
Sie benötigen:
Die Elternzeit beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber.
Die sollte spätestens sechs (bzw. acht) Wochen vor Beginn der Elternzeit geschehen.
Der Antrag muss schriftlich sein und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten.
Die Vaterschaftsanerkennung kann durch das Standesamt oder Jugendamt erfolgen. Dies ist vor oder nach der Geburt möglich. (Zustimmung der Mutter nötig)
Sie benötigen:
Den Antrag für Kindergeld erhalten Sie bei der Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamtes oder unter www.Familienkasse.de
Den Antrag für Kindergeld stellen Sie bei der Familienkasse des örtlich zuständigen Arbeitsamtes.
Sie benötigen:
Ihr Kind müssen Sie bei der Krankenkasse (mit)versichern. Sie erhalten zeitnah die Chipkarte.
Sie benötigen:
In dem Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern können Sie die Lohnsteuerkarte ändern und bei Bedarf einen Kinderreisepass beantragen bzw. das Kind in Ihrem Reisepass einragen lassen.
Sie benötigen:
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